Kopfzeile grn V2.1

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Das Immobilienangebot von K+K GmbH Immobilienmarketing und das von ihr erstellte Exposè ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. K+K Immobilienmarketing überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, es sei denn, K+K Immobilienmarketing wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Firma K+K Immobilienmarketing daher nicht übernehmen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen die Firma K+K Immobilienmarketing den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.

Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung von K+K Immobilienmarketing verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über die Firma K+K Immobilienmarketing einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf die Firma K+K Immobilienmarketing Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner von K+K Immobilienmarketing über das Ergebnis zu informieren. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit der Firma K+K Immobilienmarketing und der Anbieterseite vorgenommen werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Firma K+K Immobilienmarketing  mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Der Firma K+K Immobilienmarketing ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen. Ist dem Auftraggeber das von der K+K Immobilienmarketing angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich spätestens innerhalb von fünf Werktagen der Firma K+K Immobilienmarketing mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.

Haftung

Die Firma K+K Immobilienmarketing haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma K+K Immobilienmarketing, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

Eine Gewähr für die durch die Firma K+K Immobilienmarketing angebotenen Objekte und die Bonität der Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Firma K+K Immobilienmarketing ist ausgeschlossen.

Die Honorierung, Provision

Die Tätigkeit der Firma K+K Immobilienmarketing ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision der Firma K+K Immobilienmarketing entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis– oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber im wirtschaftlichen Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht. Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Amberg, soweit der Kläger als Unternehmer anzusehen ist.

 






Okay!

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz