Baunebenkosten
Baunebenkosten in % der Baukosten
Hier erfahren Sie was echte Baunebenkosten sind.
Definition Baunebenkosten nach DIN 276 – Die Baunebenkosten sind in der Kostengruppe 700 definiert und setzen sich gemäß der 2. Kostenebene wie folgt zusammen:
Liste der Baunebenkosten
● = in unseren Leistungen enthalten; ● = kommt im privaten Hausbau nicht vor; ● = vom Bauherren zu erbringen
710 – Bauherrenaufgaben – |
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711 Projektleitung Kosten für die Überwachung und Vertretung der Bauherreninteressen |
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712 Bedarfsplanung Kosten für Bedarfsplanung, Betriebsplanung und Organisationsplanung, Kosten zur betrieblichen Organisation, zur Arbeitsplatzgestaltung, zur Erstellung von Raumprogrammen, Funktionsprogrammen und zur betrieblichen Ablaufplanung und Inbetriebnahme |
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713 Projektsteuerung Kosten für Projektsteuerungsleistungen und andere Leistungen, Übergeordnete Steuerung und Kontrolle von Projektorganisation, Terminen, Kosten, Qualitäten und Quantitäten |
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Die Höhe der Kostengruppe ”Bauherrenaufgaben” liegt bei etwa 3 Prozent bis 5 Prozent der Baukosten zum Hausbau. |
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720 – Vorbereitung der Objektplanung – |
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721 Untersuchungen Standortanalysen, Baugrundgutachten, Gutachten für die Verkehrsanbindung, Bestandsanalysen, Untersuchungen zum Gebäudebestand, Umweltverträglichkeitsprüfungen |
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722 Wertermittlungen Gutachten zur Ermittlung von Gebäudewerten | ● |
723 Städtebauliche Leistungen vorbereitende Bebauungsstudien | ● |
724 Landschaftsplanerische Leistungen vorbereitende Grünplanstudien | ● |
Die Höhe der Kostengruppe 720 – Vorbereitung der Objektplanung liegt bei etwa 0 Prozent bis 2 Prozent der Baukosten. |
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730 – Architekten – und Ingenieurleistungen – |
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731 Gebäudeplanung | ● |
732 Freianlagenplanung | ● |
733 Planung der raumbildenden Ausbauten | ●● |
734 Planung der Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen | ● |
735 Tragwerksplanung | ● |
736 Planung der technischen Ausrüstung | ● |
Die Höhe der Kostengruppe 730 – ”Architekten – und Ingenieurleistungen” liegt bei etwa 12 Prozent bis 20 Prozent. DIe genaue Höhe wird durch die Honorarzone der HOAI und die anrechenbaren Kosten kalkuliert. |
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740 – Gutachten und Beratung – |
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741 Thermische Bauphysik |
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742 Schallschutz, Raumakustik | ● |
743 Bodenmechanik, Erdbau, Grundbau | ● |
744 Vermessung | ● |
745 Lichttechnik, Tageslichttechnik | ● |
746 Brandschutz | ● |
747 Sicherheitsschutz, Gesundheitsschutz | ● |
748 Umweltschutz, Altlasten | ● |
Die Höhe der Kostengruppe 740 – Gutachten und Beratung liegt bei etwa 1 Prozent bis 3 Prozent der Baukosten. |
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760 – Finanzierungskosten – |
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761 Finanzierungsbeschaffung |
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762 Fremdkapitalzinsen | ● |
763 Eigenkapitalzinsen | ● |
Die Höhe der Finanzierungskosten liegt bei etwa 3 Prozent bis 5 Prozent der Baukosten. |
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770 – Allgemeine Baunebenkosten – |
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771 Prüfung, Genehmigungen und Abnahmen Kosten für Prüfungen, Genehmigungen und Abnahmen, Prüfung der Tragwerksplanung, Vermessungsgebühren für das Liegenschaftskataster |
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772 Bewirtschaftungskosten Baustellenbewachung, Nutzungsentschädigungen während der Bauzeit; Kosten des Baustellenbüros für Planer und Bauherrn mit dessen Beheizung, Beleuchtung und Reinigung | ● |
773 Bemusterungskosten Modellversuche, Musterstücke, Eignungsversuche, Eignungsmessungen |
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774 Betriebskosten während der Bauzeit Kosten zum vorläufigen Betrieb, Kosten der technischen Anlagen bis zur Inbetriebnahme |
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775 Versicherungen Haftpflichtversicherung und Bauwesenversicherung |
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779 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges Kosten für Vervielfältigung und Dokumentation, Postkosten, Telefongebühren, Kosten für Baufeiern, Kosten zur Grundsteinlegung, Richtfest |
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Die Höhe der allgemeinen Baunebenkosten liegt bei etwa 1 Prozent bis 3 Prozent der Baukosten. |