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Wohnfläche

Wohnflächen korrekt berechnet?

 

Leider ist es so, dass ausgewiesene Wohnflächen bei Wohnungen und Häusern nicht der tatsächlichen Fläche entsprechen. Speziell von Bauträgern, Maklern und Verkäufern kommen die besten Ideen bezüglich der Fläche zum Tragen. Hier werden Flächen vergrößert, Balkone und Terrassen voll mitgerechnet oder Schrägen nicht berücksichtigt.Je nach Berechnungsart kann der Unterschied erheblich sein, bei Einfamilienhäusern kann der auch mal 20 Quadratmeter Differenz ausmachen.


Da es keine eindeutige Vorschrift gibt, ist hier dem Einfallsreichtum keine Grenze gesetzt. 


Viele Verkäufer geben daher eine ungefähre (ca.) Größe an, um Streitigkeiten vorzubeugen.  


In Flächenberechnungen sollte normalerweise immer erklärt werden, welche Berechnungsmethode Grundlage ist und wo davon abgewichen wird. Hierfür gibt es die Wohnflächenverordnung (WoFV)


Alle Käufer sollten  sich die Pläne oder fertige Objekte genau anzuschauen, notfalls einen Sachverständigen hinzuziehen und  ermitteln, welche Wohnfläche tatsächlich übrig bleibt.

Sonst besteht die Gefahr, dass Sie ”Apfel mit Birnen” vergleichen.


Nun stellt sich die
Frage was zu einer Wohnfläche gehört.

 

Was gehört zur Wohnfläche?

 

Nach WoFlV

Gebäudeteil

Wird die Fläche angerechnet?

Keller und Waschküchen

Nein.

Abstellräume und Kellerersatzräume
außerhalb der Wohnung

Nein.

Abstellräume innerhalb der Wohnung
(zum Beispiel Hauswirtschaftsraum)

Ja.

Garagen

Nein.

Wohnräume, Küche, Bad und WC

Ja.

Flur

Ja.

Treppenhaus

Nein.

Unbeheizter Wintergarten

Zu 50 Prozent.

Beheizter Wintergarten

Ja.

Balkon oder Terrasse

In der Regel zu
25 Prozent. *

Dachschrägen oder andere Raumteile mit
Höhen unter 2 Metern, etwa unter Treppen:

- Grundfläche unter 1 Meter Höhe
- Grundfläche zwischen 1 und 2 Meter Höhe



Nein.
Zu 50 Prozent.

Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen,
die höher als 1,50 Meter sind und deren Grund­fläche
mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt

Nein.

Türnischen

Nein

Fenster und offene Wandnischen,
die bis zum Boden herunterreichen und mehr als 0,13cm tief sind, Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mindestens 0,50 m²

Ja

  • Hinweis: Angaben zur Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung.
  • * In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei besonders guter Ausstattung oder ­Lage auch zu 50 Prozent; bei besonders schlechter Lage auch weniger als 25 Prozent.

Die Flächenberechnung unserer Neubau Objekte beziehen sich immer auf die Wohnflächenverordnung (WoFlV).

 




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